Wie funktioniert es?
Pflegeleistungen über die Pflegekasse –
Ihre Haushaltshilfe ist meist kostenlos
Wussten Sie schon, dass Ihnen für Alltagshilfen und Haushaltshilfen ein monatliches Budget von der Pflegekasse zusteht? Viele Menschen wissen gar nicht, dass ihnen wertvolle Entlastungsleistungen im Alltag zustehen – und das ganz ohne Zusatzkosten. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen Sie erhalten können, warum Ihnen diese zustehen und wie einfach die Abrechnung funktioniert.
Wer hat Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse?
Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) hat Anspruch auf sogenannte Entlastungs- oder auch Betreuungsleistungen – ganz gleich, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige oder durch einen Pflegedienst erfolgt. Diese Leistungen sollen pflegende Angehörige entlasten und den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI beträgt aktuell 131 Euro pro Monat (Stand 2026). Dieses Budget wird von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt und kann zweckgebunden für bestimmte Hilfen im Alltag genutzt werden, z. B. für:
Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung, Wäsche, Einkaufen)
Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen
Hilfe beim Kochen oder bei der Organisation des Alltags
Entlastung pflegender Angehöriger
Ist das wirklich kostenlos für mich?
Ja – für Sie als Pflegebedürftige/r oder Angehörige/r ist die Dienstleistung komplett kostenfrei, solange Sie im Rahmen Ihres Budgets bleiben. Wir rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, solange Sie in der gesetzlichen Pflegekasse versichert sind. Sie müssen sich um nichts kümmern – keine Vorkasse, keine Rechnungen, kein Papierkram. Als privat versicherte Person bezahlen Sie Rechnungen in Vorkasse und erhalten 100% der Kosten von Ihrer Kasse zurück.
Wie läuft die Abrechnung genau ab?
Der Ablauf ist ganz unkompliziert:
Beratung & Bedarfsermittlung: Wir besprechen mit Ihnen vor Ort, welche Unterstützung Sie brauchen und wie oft.
Vertrag & Abtretungserklärung: Sie unterschreiben eine sogenannte Abtretungserklärung. Damit dürfen wir die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Leistungserbringung: Unsere qualifizierten Alltagshilfen kommen zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie wie vereinbart.
Abrechnung: Wir kümmern uns für Sie um die komplette Abrechnung über der Pflegekasse.
Was passiert, wenn ich den monatlichen Betrag nicht vollständig nutze?
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können die ungenutzten Leistungen bis zum 30.06. eines jeden Folgejahres nachholen. Es lohnt sich also, das Budget gut zu planen und regelmäßig zu nutzen.
Unser Service: Persönlich, professionell und mit Herz
Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen den Alltag zu erleichtern – mit Kompetenz, Verlässlichkeit und Menschlichkeit. Wir nehmen uns Zeit für Sie, beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Sie haben Fragen oder möchten direkt eine Unterstützung beantragen?
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